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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese AGB gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge an Verbraucher und Unternehmer, für die Vermittlung von Kundenfahrzeugen, für Suchaufträge und für Exportgeschäfte von GCN Fahrzeughandel (im Folgenden „Verkäufer“ bzw. „GCN“).

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GCN und seinen Kunden über den Kauf gebrauchter Fahrzeuge (Teil A und B), die Vermittlung von Fahrzeugen im Auftrag des Kunden (Teil C), den Suchauftrag (Teil D) und den Verkauf zur Ausfuhr (Teil E).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn GCN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag oder Vermittlungsauftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2

Angebote und Vertragsschluss

  1. Fahrzeugangebote von GCN in Inseraten, auf Online-Plattformen und in schriftlichen Angeboten sind freibleibend. Sie gelten, solange das jeweilige Fahrzeug verfügbar ist. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  2. Werden für ein Fahrzeug mehrere Angebotsvarianten mit unterschiedlichen Preisen erstellt (etwa mit oder ohne Zusatzleistungen), ist nur die Variante verbindlich, die der Kunde ausdrücklich annimmt.
  3. Der Kaufvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von GCN zustande. Bei Bestellung durch den Kunden (z. B. per verbindlicher Bestellung oder E-Mail) ist dieser vierzehn Tage an seine Bestellung gebunden.
  4. Angaben zu Ausstattung, Laufleistung, Vorbesitzern und Unfallfreiheit beruhen auf den GCN vorliegenden Unterlagen und Informationen. Maßgeblich für die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist die Beschreibung im Kaufvertrag.
§ 3

Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Preise. Sie verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
  2. Kosten für Zulassung, Überführung, Kennzeichen, Transport und Nebenleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder in bar. Das Fahrzeug wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben.
  4. Bei Barzahlungen ab 10.000 € ist GCN gesetzlich verpflichtet, den Kunden anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren und die Daten aufzubewahren (Geldwäschegesetz).
  5. Eine vereinbarte Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
  6. Gegen Forderungen von GCN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4

Übergabe und Abnahme

  1. Das Fahrzeug wird am Betriebssitz von GCN übergeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
  3. Nimmt der Kunde das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, kann GCN nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 15 % des Kaufpreises. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer oder ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  4. Für die Zeit des Annahmeverzugs kann GCN ein Standgeld von 10 € je Kalendertag berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  5. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Schlüssel werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben.
§ 5

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von GCN.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt zusätzlich bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  3. Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde das Fahrzeug weder veräußern noch verpfänden oder sicherungsübereignen. Zugriffe Dritter, etwa Pfändungen, hat er GCN unverzüglich mitzuteilen.

Teil B – Sachmängelhaftung und Haftung

§ 6

Sachmängelansprüche gegenüber Verbrauchern

  1. Gegenüber Verbrauchern verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln ein Jahr nach Übergabe des Fahrzeugs, sofern diese Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde und der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Andernfalls gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
  2. Abweichungen des Fahrzeugs von den objektiven Anforderungen (z. B. bekannte Vorschäden, Verschleiß, fehlende Ausstattung) gelten nur als vereinbart, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert festgehalten sind (§ 476 Abs. 1 BGB).
  3. Gebrauchsbedingter Verschleiß, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, stellt keinen Sachmangel dar.
  4. Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach § 8 dieser AGB.
§ 7

Sachmängelansprüche gegenüber Unternehmern

  1. Gegenüber Unternehmern werden Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
  2. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bei Ansprüchen nach § 8 dieser AGB sowie bei Ansprüchen aus dem Rückgriff in der Lieferkette nach §§ 445a, 478 BGB.
  3. Unternehmer müssen das Fahrzeug bei Übergabe untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich rügen (§ 377 HGB, soweit anwendbar).
§ 8

Haftung

  1. GCN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GCN nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GCN.
§ 9

Abwicklung von Mängelansprüchen

  1. Mängel sind GCN unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde soll GCN das Fahrzeug zur Nacherfüllung am Betriebssitz zur Verfügung stellen.
  2. Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde nach Rücksprache mit GCN an den nächstgelegenen geeigneten Fachbetrieb wenden.
  3. Rechte aus einer gesondert abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie richten sich ausschließlich nach deren Bedingungen und lassen die gesetzlichen Rechte unberührt.

Teil C – Verkauf im Auftrag des Kunden (Vermittlung)

§ 10

Vermittlungsauftrag

  1. Beauftragt ein Kunde (Auftraggeber) GCN, sein Fahrzeug zu verkaufen, wird GCN als Vermittler im Namen und für Rechnung des Auftraggebers tätig. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.
  2. Grundlage ist ein schriftlicher Vermittlungsauftrag. Darin werden insbesondere das Fahrzeug, der Mindestverkaufspreis, die Provision, die Laufzeit und etwaige Standgebühren festgelegt.
  3. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Auftrag für drei Monate. Er verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.
  4. GCN ist berechtigt, das Fahrzeug zu inserieren, Probefahrten mit Interessenten durchzuführen und Verkaufsverhandlungen zu führen. Einen Verkauf unter dem vereinbarten Mindestpreis schließt GCN nur mit Zustimmung des Auftraggebers ab.
§ 11

Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und verfügungsberechtigt ist und dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, soweit im Vermittlungsauftrag nichts anderes angegeben ist.
  2. Er hat GCN alle ihm bekannten Mängel, Unfall- und Vorschäden, die tatsächliche Laufleistung sowie alle für den Verkauf wesentlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet der Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber übergibt GCN Fahrzeug, Schlüssel, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie vorhandene Serviceunterlagen und Prüfberichte.
  4. Während der Laufzeit hat der Auftraggeber für einen fortbestehenden Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz zu sorgen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 12

Provision und Kosten

  1. GCN erhält für die erfolgreiche Vermittlung die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Provision. Sie wird mit Abschluss des Kaufvertrags zwischen Auftraggeber und Käufer fällig.
  2. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Auftraggeber das Fahrzeug während der Laufzeit an einen Interessenten verkauft, der ihm von GCN nachgewiesen wurde.
  3. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig oder holt er das Fahrzeug vor Ablauf der Laufzeit ab, kann GCN die nachgewiesenen Aufwendungen (z. B. Aufbereitung, Inserate, Standgeld) verlangen.
  4. GCN leitet den Verkaufserlös abzüglich der Provision und vereinbarter Kosten innerhalb von sieben Werktagen nach Zahlungseingang an den Auftraggeber weiter.
§ 13

Haftung im Vermittlungsgeschäft

  1. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln des Fahrzeugs richten sich gegen den Auftraggeber als Verkäufer, nicht gegen GCN.
  2. GCN haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Verwahrung durch GCN entstehen, nach Maßgabe von § 8 dieser AGB.
  3. Ist der Auftraggeber Unternehmer und der Käufer Verbraucher, gelten für den Kaufvertrag die gesetzlichen Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf.

Teil D – Suchauftrag

§ 14

Suchauftrag

  1. Mit einem Suchauftrag beauftragt der Kunde GCN, ein Fahrzeug nach seinen Vorgaben zu suchen (z. B. Marke, Modell, Budget, Ausstattung, Laufleistung). GCN prüft gefundene Fahrzeuge, kauft sie ein und bietet sie dem Kunden zum Kauf an.
  2. Für den Suchauftrag selbst fallen keine Kosten an, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Der Suchauftrag läuft drei Monate. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
  4. Einen Sucherfolg schuldet GCN nicht. Aus dem Suchauftrag entsteht für den Kunden keine Pflicht, ein angebotenes Fahrzeug zu kaufen.
  5. Ein Kaufvertrag über ein angebotenes Fahrzeug kommt nur nach § 2 Abs. 3 zustande. Für ihn gelten Teil A und B dieser AGB.

Teil E – Exportgeschäfte

§ 15

Verkauf zur Ausfuhr

  1. Die Bestimmungen dieses Teils gelten ergänzend, wenn das Fahrzeug in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein Drittland verbracht werden soll.
  2. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug die technischen, zulassungs- und zollrechtlichen Vorschriften des Bestimmungslandes erfüllt. GCN übernimmt keine Gewähr für die Zulassungsfähigkeit im Ausland.
  3. Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern des Bestimmungslandes, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Transportkosten trägt der Käufer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe am Betriebssitz von GCN (EXW / ab Werk gemäß Incoterms 2020). Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Käufer oder dessen Beauftragten über.
§ 16

Umsatzsteuer und Nachweise

  1. Ein Verkauf ohne Umsatzsteuer als steuerfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für differenzbesteuerte Fahrzeuge (§ 25a UStG) ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgeschlossen.
  2. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen EU-Mitgliedstaats angeben und die Gelangensbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Übergabe an GCN übermitteln.
  3. Bei Ausfuhren in Drittländer muss der Käufer den zollamtlichen Ausfuhrnachweis innerhalb von vier Wochen nach Übergabe an GCN übermitteln.
  4. Bis zum Eingang des Nachweises kann GCN eine Sicherheitsleistung in Höhe der Umsatzsteuer verlangen, die nach Eingang des vollständigen Nachweises erstattet wird. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, schuldet der Käufer die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettokaufpreis.
§ 17

Exportbeschränkungen

  1. Der Käufer versichert, dass das Fahrzeug nicht entgegen geltender Embargos, Sanktionen oder Exportbeschränkungen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt oder weiterveräußert wird.
  2. GCN ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit GCN kein Verschulden trifft.
  3. Der Käufer stellt GCN von Schäden und Kosten frei, die durch einen von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese Pflichten entstehen.

Teil F – Schlussbestimmungen

§ 18

Widerrufsrecht bei Fernabsatz

  1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur zu, wenn der Vertrag – ein Kaufvertrag, ein Vermittlungsauftrag oder ein Suchauftrag – ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Plattform) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde. Bei Vertragsschluss in den Geschäftsräumen von GCN besteht kein Widerrufsrecht.
  2. In diesen Fällen gilt für den Kauf eines Fahrzeugs Belehrung A, für Vermittlungs- und Suchaufträge Belehrung B.

A · Widerrufsbelehrung für den Kauf eines Fahrzeugs

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anbieter gemäß § 21) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs (Kauf)

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fahrzeug wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fahrzeug zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzugeben oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fahrzeug vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen zurückgeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bzw. Rückführung des Fahrzeugs. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

B · Widerrufsbelehrung für Vermittlungs- und Suchaufträge

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Für die Ausübung des Widerrufsrechts und die Rückzahlung gilt das unter A Gesagte entsprechend.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: GCN Fahrzeughandel GbR, Sommeraurstr. 46, 78112 Sankt Georgen im Schwarzwald, E-Mail: info@gcn-fahrzeughandel.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Fahrzeugs (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Vermittlungs- oder Suchauftrag) (*):

Fahrzeug (Marke, Modell, Fahrzeug-Ident.-Nr.) bzw. Auftrag

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Eine druckbare Fassung finden Sie auch in der Widerrufsbelehrung.

§ 19

Datenschutz und Streitbeilegung

  1. GCN verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere nach Steuer-, Handels- und Geldwäscherecht) und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von GCN.
  2. GCN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 20

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von GCN.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 21

Anbieter

Firma und Rechtsform
GCN Fahrzeughandel GbR
Anschrift
Sommeraurstr. 46, 78112 Sankt Georgen im Schwarzwald
Vertreten durch
Giosuè Canobbio, Christopher Neun
Telefon / E-Mail
+49 176 41651086 · info@gcn-fahrzeughandel.de

Stand: September 2026